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Wegen anwaltlicher Hilfe darf nicht gekündigt werden – Kanzlei Thorsten Blaufelder, Ludwigsburg

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Bittet ein Arbeitnehmer wegen eines Streits mit dem Arbeitgeber einen Rechtsanwalt um Hilfe, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden.

BildDie selbst in der Probezeit ausgesprochene Kündigung stellt in solch einem Fall ein Verstoß gegen das Maßregelverbot dar, entschied das Arbeitsgericht Dortmund in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 12.02.2014 (AZ: 9 Ca 5518/13). Die Kündigung sei daher unwirksam.

Damit bekam eine im Servicebereich angestellte Frau recht. Sie wurde befristet vom 15.04.2013 bis zum 31.10.2013 eingestellt. Während des Bewerbungsgesprächs hatte sie darauf hingewiesen, dass sie bereits einen dreiwöchigen Sommerurlaub gebucht habe. Nur wenn ihr in diesem Zeitraum Urlaub gewährt werde, könne sie den Arbeitsvertrag unterschreiben. Der Personalvertreter sagte ihr verbindlich die Urlaubsgenehmigung zu.

Auch im Urlaubsplaner im Sozialraum des Unternehmens wurde der Urlaub der Klägerin vermerkt. Doch dann teilte der stellvertretende Bereichsleiter der Firma ihr mit, dass aus dem Urlaub doch nichts wird. Nachdem die noch in der Probezeit befindliche Frau nochmals um ein Gespräch bat, erwiderte der Vorgesetzte, dass sie sich mit den Gegebenheiten arrangieren oder das Unternehmen verlassen müsse.

Daraufhin suchte die Frau anwaltliche Hilfe auf. Nachdem der Rechtsanwalt das Unternehmen angeschrieben hatte, folgte die Kündigung.

Grund für die Kündigung sei nicht der Streit um die Urlaubsplanung gewesen, sondern das Vorgehen der Klägerin, die Kommunikation über einen Rechtsanwalt laufenzulassen, so das Unternehmen vor Gericht. Direkt zu Beginn und in der Probezeit eines neuen Arbeitsverhältnisses sei dies “irritierend”. Diese Vorgehensweise sei im Hause “weder gewünscht noch üblich”. Die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei nicht vorhanden.

Das Arbeitsgericht konnte die “Irritation” des Unternehmens nicht nachvollziehen und erklärte die Kündigung für unwirksam. Die Klägerin habe lediglich ihr Recht wahrgenommen, anwaltliche Hilfe aufzusuchen. Wegen der weniger als sechs Monate dauernden Beschäftigung sei hier das Kündigungsschutzgesetz zwar nicht anzuwenden. Dennoch sei die Klägerin damit nicht schutzlos, betonte das Arbeitsgericht.

Hier habe der Arbeitgeber gegen das gesetzliche Maßregelungsverbot verstoßen. Danach dürfe ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht bestrafen oder benachteiligen, nur weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausgeübt hat. Dazu gehöre auch die Suche nach anwaltlicher Hilfe.

Der Klägerin sei ihr Urlaub verbindlich zugesagt worden. Selbst im Urlaubsplaner wurde dieser verzeichnet. Nachdem die Zusage zum Urlaub zurückgenommen wurde, habe sie mehrfach den Vorgesetzten kontaktiert. Als dies nicht fruchtete, sei es “verständlich und auch vernünftig”, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.

Der Arbeitgeber habe dies auch als Grund für die Kündigung angegeben. Dies stelle eine unzulässige Maßregelung dar und sei als “absolut unangemessene Reaktion auf ein anwaltliches Schreiben” zu werten, so das Arbeitsgericht.

Das Arbeitsverhältnis habe daher bis zum 31.10.2013, dem Ende der befristeten Beschäftigung, fortbestanden.

Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und denmit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:

Kündigung/Abfindung
Aufhebungsvertrag
Abmahnung
Arbeitszeugnis
Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
Urlaubsansprüche
Eltern- und Teilzeit
Mobbing

Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerechteingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Über:

Kanzlei Blaufelder
Herr Thorsten Blaufelder
Stuttgarter Straße 50
71638 Ludwigsburg
Deutschland

fon ..: 071419133973
web ..: http://www.kanzlei-blaufelder.com
email : info@kanzlei-blaufelder.de

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thorsten Blaufelder aus Ludwigsburg bloggt über aktuelle Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts, aber auch über seinen Kanzleialltag und über sonstige wissenswerte, ungewöhnliche oder witzige Gegebenheiten.

Pressekontakt:

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